Ausnahmsweise kann Mauti Dobrindt einmal nichts dafür, auch wenn sein Ressort davon direkt betroffen ist. Außerdem würde es garantiert keinen Sinn machen, ihn direkt dazu zu befragen – er wäre sicher ebenso überfordert, wie ich selbst. Aus diesem Grund gehe ich der Angelegenheit zunächst einmal mit den reinen Fakten auf den Grund. Sollte irgendjemand der geneigten Leserschaft hier Lösungen parat haben, wären ich und die gesamte Menschheit ihm oder ihr äußerst dankbar. Ich kann mich ja schließlich nicht um alles kümmern! Da sich unter den Geneigten auch einige Vielfahrer befinden, kommen wir gemeinsam doch sicher dahinter, und wir könnten es ggf. noch rechtzeitig als Wahlkrampfthema etablieren. Es geht ja ohnehin um eine ganze Reihe von schwachsinnigen Themen, da kommt es auf ein weiteres bestimmt nicht an.
Kommen wir nun ohne weitere Umschweife direkt zum Casus Cnactus. Wer bisher meinen Gedanken folgen konnte, der wird folgerichtig erkannt haben: Es geht um ein Verkehrsthema. Korrekt! Es handelt sich allerdings um eine Unart, die nicht mit Punkten und lobenswerter Erwähnung in Flensburg zu tun hat. Auch findet es keine Berücksichtigung in irgendeinem STVO-Regelwerk, welches uns er-fahrene, allwissende Fahrschullehrer haben beibringen wollen. Selbst wenn sie durch das tägliche Rumfahren durch immer die gleichen Straßen und Gassen, mit den häufig verzweifelten Bemühungen das Einparken ohne Einparkhilfe, beizubringen, den Blick in den Rückspiegel nicht vernachlässigen, schon leicht schwindelig geworden sind. Aufmerksame Alphabeten haben schon einen Verdacht: Es geht kausal um den Straßenverkehr, speziell um den Rückspiegel. Allerdings nun auch wieder nicht um die Hardware als solche, sondern eher um den Blick in den besagten.
Lastkraftwagen verfügen, wie inzwischen die meisten Autos auch, generell über zwei Rückspiegel. Einen links an der Fahrerseite, und einen spiegelbildlichen auf der Beifahrerseite. Ersterer ist eigentlich überflüssig, denn mir ist es noch nicht vor die Kühlerhaube gekommen, dass ein Trucker jemals davon Gebrauch gemacht hätte, wenn er spontan, rücksichts-los und ohne Vorwahrung auf der Autobahn auf die linke Fahrspur wechselt. Allen sicher unter dem Paragraphen „Erzwungene Vorfahrt“ hinreichend bekannt. Nebenbei bemerkt spielt dabei ein Überholverbot für LKW über 7,5t eine untergeordnete Rolle. Ebenso wie die Tatsache, dass der Überholvorgang durch einen Überschuss an Geschwindigkeit von maximal 2-3 Km/h, bei einer Gesamtlänge des LKWs von, sagen wir, 17m, auf einer Strecke zwischen München und Hamburg absolut zu vernachlässigen ist.
Blenden wir die o.g. Parameter aus und konzentrieren uns auf den Nichtblick in den Rückspiegel. Der LKW rauscht auf der linken Fahrbahn seinem Ziel entgegen – dem unterlegenen Sattelzug triumphierend seine Rücklichter zu zeigen. Hinter ihm hat sich mittlerweile eine beachtliche Anzahl Autos aufgereiht Die ersten beginnen bereits seit mehreren Kilometern auf sich aufmerksam zu machen. Ohne Wirkung selbstverständlich. Nähert sich der Überholvorgang seinem voraussichtlichen Ende, dann kommt der spiegelbildliche rechte Außenspiegel ins Spiel! Hier erkennt der Fahrer nicht auf den ersten Blick, ob der Überholvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Nun schlägt die Stunde des Unterlegenen. Der Fahrer des Sattelzuges unterbricht kurz den Konsum eines TV-Roadmovies und reagiert mit einem freundlichen Lichtzeichen. Erst dieses Signal nimmt der Fahrer des LKWs zum Anlass auf seine angestammte Fahrspur zurück zu wechseln. Als Dank für diesen lichttechnischen Rat setzt der Sieger des Elefantenrennens dieses Mal bewusst den linken Blinker, ohne dabei eine klare Abbiege-Absicht zu verfolgen, erneut ruckartig auf die linke Fahrbahnseite zu rochieren. Quasi als Dank für die nicht unterlassene Hilfeleistung. Beide setzen ihre Fahrt fort, und der Sattelzug verliert rasant den Windschatten. Schon nach wenigen Kilometern ist das Datum der TÜV-Plakette im Nummernschild fast nicht mehr fehlerfrei zu lesen.
Soweit, so gut. Nun möchte ich die Lücke in meinem Wissen final schließen. Wer kann mir sagen oder schreiben, seit wann es diesen Unfug gibt? Irgendjemand muss doch dieses alberne Linksblinken kreiert haben. Das ist doch nicht angeboren, in den Genen der Könige der Landstraße angelegt. Und warum machen es z.B. die Opelfahrer nicht, die gelegentlich ein fernfahrermäßiges Verhalten durchblitzen lassen? Oder die Chauffeure der Mercedes A- und B-Klasse? Und die Wohnwagengespanne mit gelben Nummernschildern? Fragen über Fragen!
P.S.: Zielführend könnte sicher auch eine kurzfristig einberufene Diskussionsrunde sein, an der ich gerne teilnehme, soweit es meine kostbare Zeit erlaubt. Dann würde es auch zur Wahl noch reichen.
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